Rechtsprechung
LSG Hamburg, 27.09.2006 - L 1 KR 93/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblichkeit des Gesamtbilds der Arbeitsleistung zur Bestimmung des Arbeitsverhältnisses; Maßstab für das Vorliegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 16.09.2005 - 34 KR 676/01
- LSG Hamburg, 27.09.2006 - L 1 KR 93/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04
Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule
Auszug aus LSG Hamburg, 27.09.2006 - L 1 KR 93/05
Diese Rechtsprechung stimmt überein mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. v. 09.03.2005 - 5 AZR 493/04, juris) wonach Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist und wonach sich die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation insbesondere darin zeigt, dass der Beschäftigte einem Weisungsrecht seines Vertragspartners unterliegt, welches Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betrifft und wonach für die Abgrenzung in erster Linie die tatsächlichen Umstände, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, von Bedeutung sind und wonach schließlich eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat. - BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R
Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung …
Auszug aus LSG Hamburg, 27.09.2006 - L 1 KR 93/05
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (siehe etwa Urt. vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.